Wie gründet man eine GmbH?

Wer eine GmbH gründen möchte, sollte dies gut vorbereiten. Der nachfolgende Artikel gibt einen Überblick über die wichtigsten Punkte bei der Vorbereitung einer GmbH-Gründung.

Wozu dient die GmbH?

Die GmbH ist als Kapitalgesellschaft eine juristische Person. Sie ist daher als Gesellschaft selbst voll rechtsfähig, kann Rechte erwerben, Verträge schließen, klagen und verklagt werden. Die Besonderheit bei der GmbH liegt darin, dass ihre Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist. Der oder die Gesellschafter müssen daher nur die Stammeinlage (in der Regel 25.000 EUR) aufbringen, haften darüber hinaus aber nicht mit ihrem Privatvermögen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich der Gesellschafter auch persönlich neben der GmbH für bestimmte Rechtsgeschäfte verpflichtet, z.B. eine persönliche Bürgschaft gegenüber einer Bank abgibt. Ist der Gesellschafter zugleich Geschäftsführer, kann er sich bei Verletzung seiner Pflichten aus der Geschäftsführerstellung gegenüber der GmbH oder Dritten schadensersatzpflichtig machen.

Auch im Falle einer Insolvenz ist daher i.d.R. nur das Gesellschaftsvermögen betroffen, nicht jedoch das Privatvermögen der Gesellschafter.

Ob die GmbH die richtige Organisationsform für das geplante Unternehmen darstellt, sollte vorab auch immer mit einem Steuerberater geklärt werden. Die GmbH ist nämlich bilanzierungspflichtig und somit organisatorisch sehr viel aufwendiger, als andere Unternehmensform wie die GbR, OHG oder der eingetragene Kaufmann.

Was für Geschäfte kann die GmbH betreiben?

Was für Geschäfte die GmbH betreiben darf, ist in der Gesellschaftssatzung festzulegen. Der Gesellschaftszweck ist dort zu definieren, dabei haben die Gründer weitgehenden Spielraum. Nur in gesetzlichen Ausnahmefällen sind einer GmbH Tätigkeiten untersagt, eine Versicherungsgesellschaft darf beispielsweise nicht als GmbH betrieben werden.

Darüber hinaus gibt es eine ganze Reihe von Tätigkeiten, die einer besonderen Genehmigung durch die zuständige Stelle bedürfen. Dabei handelt es sich vor allem um solche Tätigkeiten, bei denen der Staat ein besonderes Qualifikationserfordernis oder Schutzbedürfnis sieht. Beispielhaft erwähnt seien hier Tätigkeiten wie Apotheken, Altenheime, Banken, Bauträger, Fahrschule, Inkasso, Reisegewerbe, Spielhallen, Tankstellen oder Versicherungsvermittlungen. Bei der Gründung der GmbH muss die entsprechende Genehmigung dem Registergericht nicht nachgewiesen werden, wer seine Tätigkeit ohne entsprechende Genehmigung aufnimmt, muss jedoch mit Strafmaßnahmen der zuständigen Behörden rechnen.

GmbH oder UG (haftungsbeschränkt)?

Seit der Änderung des GmbHG im Jahre 2008 besteht nun auch in Deutschland die Möglichkeit, eine haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaft mit einer niedrigeren Stammeinlage als 25.000 EUR zu gründen. Dabei handelt es sich um die sog. UG (Unternehmergesellschaft), die rechtlich ebenfalls eine GmbH darstellt. Für die UG, die theoretisch schon mit einem EUR Stammkapital gegründet werden kann, gelten indes einige Sondervorschriften, die gegenüber der “Regel-GmbH” nachteilig sind. Dabei handelt es sich insbesondere um die gesetzliche Ansparpflicht und den negativen Ruf der “Mini-GmbH” im Rechtsverkehr.

Je nach zur Verfügung stehendem Kapital sollte daher immer genau geprüft und abgewogen werden, ob die Regel-GmbH oder die UG (haftungsbeschränkt) die bessere Alternative darstellen. Hier lohnt es sich in der Regel, schon im Vorbereitungsstadium juristischen und steuerfachlichen Rat einzuholen.

Wie läuft die GmbH-Gründung ab?

Die eigentliche Gründungsvorgang bedarf der notariellen Form. In der Regel wird man sich vorab mit dem Notariat in Verbindung setzen und die erforderlichen Informationen mitteilen. Dabei geht es insbesondere um

-Firma (Name der Gesellschaft) und Sitz, Geschäftsanschrift

-persönliche Daten der Gesellschafter

-persönliche Daten der Geschäftsführer und deren Vertretungsbefugnis

-Gegenstand des Unternehmens

-Höhe des Stammkapitals und Höhe der übernommenen Geschäftsanteile

Der Notar wird dann einen Entwurf der Gesellschaftssatzung erstellen, sofern ein solcher nicht bereits vorliegt, z.B. vom Steuerberater erstellt. Im Hinblick auf die gewählte Firma (Name der Gesellschaft) kann es zweckmäßig sein, vorab eine Anfrage an die Handelskammer zu richten, ob von dort aus Bedenken gegen den Namen bestehen. Dadurch können spätere Probleme mit dem Namen im Rechtsverkehr vermieden werden.

Im Rahmen der notariellen Beurkundung müssen alle Gesellschafter den Gesellschaftsvertrag unterzeichnen, Stellvertretung ist möglich. Der oder die ersten bestellten Geschäftsführer unterzeichnen sodann die Handelsregisteranmeldung und die Gesellschafterliste. Der Notar reicht alle Unterlagen elektronisch beim Handelsregister ein. Sofern das Gericht keine Beanstandungen hat, wird die GmbH im Handelsregister wie gegründet eingetragen.

Was geschieht nach der Gründung?

Die Gründer sollten sich nach der Beurkundung rechtzeitig um die Kontoeröffnung kümmern, da dort das Stammkapital der Gesellschaft eingezahlt wird. Zudem muss in aller Regel (je nach Tätigkeit) auch ein Gewerbe angemeldet werden.

Die Haftungsbeschränkung greift erst ab dem Zeitpunkt der Eintragung ins Handelsregister. Wer also schon zwischen Beurkundung und Eintragung tätig wird, haftet für die abgeschlossenen Rechtsgeschäfte noch voll persönlich. Die Gesellschaft sollte in dieser Phase den Zusatz i.G. (in Gründung) tragen, um auch im Rechtsverkehr zu signalisieren, dass die GmbH noch keine volle Rechtswirkung entfaltet.

Sie haben weitere Fragen rund um das Thema GmbH-Gründung? Kontaktieren Sie uns gerne.

 

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