Mit dem Abschluss des Kaufvertrages wird auch die Grunderwerbsteuer fällig. Die Höhe weicht je nach Bundesland ab, in Hamburg beträgt sie derzeit 4,5%, in Schleswig-Holstein sogar 6,5%. Sobald der Kaufvertrag beurkundet wurde, muss der Notar dem zuständigen Finanzamt eine Abschrift übersenden und die Steuer-IDs der Vertragsparteien mitteilen. Das Finanzamt erlässt daraufhin den Grunderwerbsteuerbescheid und sendet diesen an den Notar oder direkt an den Käufer, sofern dieser nach dem Vertrag die Steuern zu übernehmen hat. Zwischen Beurkundung und Erlass des Steuerbescheides vergehen üblicherweise 6-8 Wochen. Die Zahlungsfrist beträgt 4 Wochen.
Unabhängig von der Regelung im Kaufvertrag haften Verkäufer und Käufer als Gesamtschuldner für die Grunderwerbsteuer. Zahlt der Käufer diese trotz vertraglicher Verpflichtung nicht, kann das Finanzamt also auch an den Verkäufer herantreten.
Sobald die Grunderwerbsteuer gezahlt ist, erteilt das Finanzamt die so genannte Unbedenklichkeitsbescheinigung und übersendet diese dem Notar. Erst jetzt kann der Notar die Eigentumsumschreibung von Verkäufer auf Käufer beantragen, der Eigentumswechsel wird ohne Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung nämlich nicht vollzogen. Hat der Käufer folglich den Kaufpreis gezahlt, die Grunderwerbsteuer aber nicht, dann kann er nicht als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden.