Ob man seine Vorsorgevollmacht vor einem Notar erklären möchte, hängt natürlich auch nicht unerheblich davon ab, welche Kosten dies mit sich bringt. Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass die Vollmacht nicht zwingend einer bestimmten Form bedarf. Theoretisch kann man diese sogar mündlich erteilen, was im Rechtsverkehrs natürlich völlig untauglich wäre. Die Schriftform ist schon zu Beweiszwecken praktisch unumgänglich.
Darüber hinaus ist aber durchaus empfehlenswert, die Vollmacht notariell beurkunden zu lassen. Die praktische Erfahrung hat gezeigt, dass der notariell beurkundeten Vollmachtsurkunde im Rechtsverkehr der höchste Beweiswert und somit auch die höchste Akzeptanz zukommt. Nicht selten verlangen z.B. Banken die Vorlage einer notariellen Vollmacht, obwohl es dafür eigentlich keine rechtliche Grundlage gibt. Das hängt vor allem damit zusammen, dass sich der Notar zum Zeitpunkt der Beurkundung immer von der Geschäftsfähigkeit des Erschienenen überzeugen muss. Bei einer notariellen Vollmacht besteht deshalb -anders als bei der selbst verfassten handgeschriebenen Vollmacht- eine Vermutung dahingehend, dass der Vollmachtgeber jedenfalls zum Zeitpunkt der Vollmachtserteilung geschäftsfähig war.
Kosten der Vollmacht: Vermögen ist maßgebend
Bei der Beurkundung der Vorsorgevollmacht fällt eine 1,0 Beurkundungsgebühr an, hinzu kommen Auslagen und Umsatzsteuer. Die konkrete Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Geschäftswert. Dieser bemisst sich bei der Vorsorgevollmacht nach dem Aktivvermögen, welches in der Regel zu 50% angesetzt wird.
Beispiel: der Vollmachtgeber hat eine Immobilie im Wert von 350.000 EUR, die noch mit Verbindlichkeiten von 200.000 EUR belastet ist. Sein sonstiges Vermögen (Hausrat, Fahrzeug, Bargeld etc.) beläuft sich auf 50.000 EUR. Das gesamte Aktivvermögen summiert sich auf 400.000 EUR, die bestehenden Verbindlichkeiten werden nicht abgezogen. Der maßgebliche Geschäftswert für die Gebührenberechnung beträgt somit 200.000 EUR, nämlich 50% des Aktivvermögens.
Zur konkreten Gebührenhöhe die nachfolgenden Beispiele:
Die Beurkundungskosten belaufen sich bei
-einem Geschäftswert von 10.000 EUR auf ca. 110 EUR,
-einem Geschäftswert von 50.000 EUR auf ca. 230 EUR,
-einem Geschäftswert von 100.000 EUR auf ca. 350 EUR,
-einem Geschäftswert von 200.000 EUR auf ca. 550 EUR,
-einem Geschäftswert von 300.000 EUR auf ca. 780 EUR,
-einem Geschäftswert von 500.000 EUR auf ca. 1.150 EUR.
Hinzu kommen ggf. Kosten für die Eintragung beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer in Höhe von 15-20 EUR.