Testamentsvollstreckung

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Bei einem großen Vermögen oder bei wahrscheinlicher Überforderung der Erben aus verschiedenen Gründen kann es sinnvoll sein, wenn der Erblasser eine Testamentsvollstreckung anordnet. Gleichzeit ernennt er einen Testamentsvollstrecker, der den Nachlass für die Erben auseinanderzusetzen oder zu verwalten – und einzelne Verfügungen des Erblassers auszuführen hat. Der Regelfall der Testamentsvollstreckung geht dahin, dass der Testamentsvollstrecker den Nachlass abwickelt und für die Erben auseinandersetzt. Es gibt jedoch auch Fälle der sogenannten Dauertestamentsvollstreckung, etwa im Zusammenhang mit einem Behindertentestament.