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Ehevertrag: Vorsicht bei Ausschluss des Versorgungsausgleichs

Die Eheverträge gehören zum Kernbereich der notariellen Tätigkeit. In Deutschland herrscht der Grundsatz der Vertragsfreiheit, d.h., dass man sich grundsätzlich aussuchen kann, ob und mit wem man einen Vertrag abschließt (Vertragsabschlussfreiheit). Schließt man einen Vertrag ab, können die Parteien zudem auch grundsätzlich entscheiden, was sie im einzelnen regeln wollen (Vertragsgestaltungsfreiheit). Grenzen setzen dabei spezielle gesetzliche… Weiter »