Trennungsfolgenvereinbarung und Scheidungsfolgenvereinbarung sind besondere Formen des Ehevertrages. Eheleute schließen eine entsprechende Vereinbarung in der Regel dann, wenn sie bestimmte Frage für den Fall der Trennung oder für den Scheidungsfall einvernehmlich regeln wollen. Typische Gegenstände der Scheidungsfolgenvereinbarung sind Themen wie Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt, Zugewinn, Hausrat und Versorgungsausgleich. Häufig treffen die Ehegatten im Rahmen der Scheidungsfolgenvereinbarung auch Regelungen hinsichtlich ihrer gemeinsamen Immobilie.
Die Scheidungsfolgenvereinbarung bedarf der notariellen Form, sofern entsprechende formbedürftige Punkte geregelt werden sollen, z.B. Versorgungsausgleich, Unterhalt oder Grundstücksübertragung. Möglich ist auch, dass eine entsprechende Scheidungsfolgenvereinbarung im Rahmen des Scheidungsverfahrens als gerichtlicher Vergleich protokolliert wird.
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