Reallast

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Bei der Reallast wird ein Grundstück in der Weise belastet, dass der Eigentümer aus dem Grundstück wiederkehrende Leistungen an den Berechtigten zu erbringen hat. Für die Entstehung der Reallast ist neben der Einigung zwischen Eigentümer und Berechtigtem erforderlich, dass die Reallast im Grundbuch eingetragen wird. In der Praxis spielen vor allem die Wohnungsreallast und die Rentenreallast eine Rolle, denkbar sind aber auch andere Verpflichtungen des Grundstückseigentümers, etwa die Instandhaltung eines Weges oder sonstige Sach- und Pflegeleistungen. Eine große Rolle spielt die Reallast auch im Zusammenhang mit sogenannten Altenteilsrechten.