Muss Facebook Erben Zugang gewähren?

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Facebook hat weltweit immer mehr Nutzer, allein in Deutschland sollen es mittlerweile fast 30 Millionen sein. In der Kritik steht der Konzern immer wieder aufgrund seiner intransparenten Datenschutzpolitik. In Berlin musste sich jetzt ein Gericht mit der Frage auseinander setzen, ob Erben nach dem Tode eine Facebook-Nutzers das Recht auf den Zugriff auf dessen Konto haben.

Nach dem Tode ihrer 15-jährigen Tochter versuchte die Mutter, auf deren Facebook-Konto zuzugreifen, was ihr jedoch trotz richtiger Zugangsdaten nicht mehr möglich war. Facebook hatte den Account nämlich zwischenzeitlich in den sogenannten Gedenkzustand versetzt, da ein anderer Nutzer das Ableben der Tochter gemeldet hatte. De facto war den Eltern, die ihre Tochter in Erbengemeinschaft beerbt hatten, der Zugriff auf das Konto dadurch nicht mehr möglich.

Nachdem die Eltern Facebook mehrfach erfolglos aufgefordert hatten, den Zugriff zu ermöglichen, erhoben sie Klage beim Landgericht Berlin. Dort bekamen die Eltern jetzt Recht, Facebook wurde verurteilt, den Eltern den gewünschten Zugriff auf die Daten zu gewähren (Landgericht Berlin, Urteil vom 17.12.2015, Az.: 20 O 172/15).

Gericht wischt alle Gegenargumente von Facebook vom Tisch

Das Gericht beschäftigt sich in seiner Urteilsbegründung ausführlich mit allen Gegenargumenten von Facebook. Zunächst weist das Gericht darauf hin, dass im Wege der Gesamtrechtsnachfolge (Universalsukzession) auch die höchstpersönlichen digitalen Daten des Erblassers auf die Erben übergehen und nicht etwa nur vermögensrechtliche Ansprüche. Zudem stünde auch das Persönlichkeitsrecht der Tochter dem Zugang auf die Daten nicht entgegen, da die Eltern als Sachwalter der verstorbenen Tochter fungierten. Auch das Fernmeldegeheimnis oder sonstige datenschutzrechtliche Vorschriften hinderten den Anspruch der Eltern nicht. Schließlich erklärte das Gericht noch die Klausel in den Nutzungsbedingungen von Facebook zum Gedenkzustand für unwirksam, da diese die Nutzer unangemessen benachteiligen würde.

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