Im Gebäudeenergiegesetz (GEG, früher Energieeinsparverordnung) formuliert der Gesetzgeber die energieverbrauchsbezogenen technischen und baulichen Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude. Der Energieausweis dient dabei der Information über die energetischen Eigenschaften des Gebäudes. Der neue Energieausweis nach dem GEG soll über Energiebedarf, Energieverbrauch sowie die C02-Immissionen informieren. Zudem muss der Stand der Sanierungen detailliert angegeben werden.
Der Gesetzgeber verpflichtet den Eigentümer (und neuerdings auch den Makler), dem Kaufinteressenten spätestens bei der Besichtigung des Kaufobjekts den Energieausweis vorzulegen, und dem Käufer denselben unverzüglich nach Abschluss des Kaufvertrages zu übergeben. Bei Verletzung dieser Pflichten können Bußgelder von bis zu 10.000 Euro verhängt werden.
Der Käufer sollte sich vor Vertragsschluss auch mit dem Thema Energieeffizienz auseinandersetzen. Zu klären ist insbesondere, ob und welche Maßnahmen auf den Käufer als neuen Eigentümer zu kommen könnten. Der Austausch der Heizungsanlage oder umfassende Dämmmaßnahmen können sehr kostspielig sein und müssen daher rechtzeitig kalkuliert werden.