Was geschieht mit bestehenden Versicherungen?

Das Versicherungsvertragsgesetz regelt, dass bestehende Gebäudeversicherungen im Falle der Veräußerung mit Eigentumswechsel auf den Käufer übergehen, sofern dieser nicht von seinem einmonatigen Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht. Maßgeblicher Zeitpunkt ist dabei die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch. Der Käufer hat also einen Monat Zeit zu entscheiden, ob er die bestehenden Versicherungen übernehmen oder kündigen möchte. Entscheidet es sich für die Übernahme, dann muss er dem Versicherer den Eigentumswechsel binnen der Monatsfrist anzeigen.

Der Käufer sollte sich daher frühzeitig die Versicherungsunterlagen aushändigen lassen, um die Versicherungsbedingungen in Ruhe prüfen zu können. In jedem Fall empfiehlt es sich auch zu prüfen, ob der Gebäudewert durch die bestehende Feuerversicherung ausreichend gedeckt ist. Nicht selten bestehen insoweit nämlich Unterversicherungen, so dass Anpassungen vorzunehmen sind.

Wichtig ist, dass zwischen Übergabe des Kaufobjekts und späterer Eigentumsumschreibung keine Versicherungslücken entstehen. Im notariellen Kaufvertrag wird daher üblicherweise geregelt, dass der Verkäufer die bestehenden Versicherungen bis zum Eigentumswechsel aufrechterhalten muss, und er dem Käufer alle Ansprüche auf Versicherungsleistungen für etwaige Schadensfälle abtritt.

Bei Eigentumswohnungen laufen die Gebäudeversicherungen in der Regel über die Wohnungseigentümergemeinschaft. Dennoch sollte sich der Käufer auch hier vorab über die bestehenden Versicherungen erkundigen.