Was bedeutet WEG?

„WEG“ ist die Abkürzung für Wohnungseigentümergemeinschaft. Auch das Wohnungseigentumsgesetz wird gebräuchlicherweise mit „WEG“ abgekürzt. Das Wohnungseigentum bildet eine spezielle Art des Immobilieneigentums in Deutschland. Die Besonderheit besteht darin, dass ein Miteigentumsanteil an einem Grundstück mit dem Sondereigentum an einer bestimmten Wohneinheit verbunden ist. Wer also beispielsweise eine nach WEG geteilte Eigentumswohnung erwirbt, der erhält Miteigentum an dem Gesamtgrundstück und Sondereigentum an den Wohnräumen selbst. In einer WEG gibt es daher typischerweise Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum. Zudem sind dem Sondereigentum oft auch Sondernutzungsrechte zugewiesen. Dies betrifft zum Beispiel Flächen wie den Garten oder Parkplätze, die dann dem jeweiligen Eigentümer zur alleinigen Nutzung zur Verfügung stehen.

Die Wohnungseigentümergemeinschaft hat viele Rechte und Pflichten. In Eigentümerversammlungen werden alle wesentlichen Belange rund um die Immobilie besprochen und entschieden. Insbesondere wenn es um das Gemeinschaftseigentum geht (z.B. Zuwegungen, Dach, Fassade, Treppenhäuser, Fahrstuhl etc.), muss sich die WEG verständigen. Dies betrifft vor allem Modernisierungen und Instandsetzungen. Bestimmte Aufgaben und Kompetenzen können an einen Verwalter weitergegeben werden, dieser kümmert sich insbesondere um die Abrechnung der Haus- und Verwaltungskosten.

Wer eine nach WEG geteilte Immobilie erwirbt, muss zwangsläufig in die bestehende Wohnungseigentümergemeinschaft eintreten, und dies mit allen Rechten und Verpflichtungen. Bereits getroffene Beschlüsse der WEG gelten damit auch für den neuen Eigentümer. Es ist daher von besonderer Bedeutung, sich vor dem Kauf umfassend über solche Beschlüsse zu informieren. Hat die WEG nämlich bereits Sonderumlagen beschlossen aber noch nicht erhoben, dann sind diese von dem Käufer als neuen Eigentümer zu tragen. Der kann ein erheblicher Kostenfaktor sein, der beim Kauf kalkuliert werden sollte.