Wann erfolgt die Übergabe?

Der Zeitpunkt der Übergabe des Kaufobjekts wird in Immobilienkaufverträgen in aller Regel terminlich bestimmt. Die Übergabe fällt typischerweise mit dem Fälligkeitstermin für die Kaufpreiszahlung zusammen. Dies ist sinnvoll, damit beide Seiten den Besitzübergang vernünftig planen können. Der Verkäufer muss wissen, bis wann er das Objekt räumen muss. Der Käufer benötigt insbesondere dann Planungssicherheit, wenn er selbst in die Immobilie einziehen möchte und ggf. noch seinen bestehenden Mietvertrag kündigen muss. Eine terminliche Bestimmung ist auch dann sinnvoll, wenn noch bestehende Restschulden des Verkäufers abzulösen sind. Die Banken müssen die konkrete Restforderung beziffern und errechnen diese zum Stichtag der geplanten Kaufpreiszahlung/Übergabe.

Allerdings setzt die Übergabe grundsätzlich voraus, dass der Kaufpreis zuvor gezahlt, oder auf Anderkonto hinterlegt wurde. Die Übergabe ist somit von der Kaufpreisfälligkeit abhängig. Verzögert sich die Fälligstellung, dann kann auch die Übergabe nicht erfolgen. Der Termin für die Kaufpreisfälligkeit und Übergabe sollten daher immer so großzügig geplant werden, dass genügend Zeit für die Herbeiführung der Fälligkeitsvoraussetzungen ist. Üblicherweise nimmt dies einen Zeitraum von 4-6 Wochen ab Beurkundung in Anspruch.

In Ausnahmefällen kann die Übergabe auch vor der Kaufpreiszahlung erfolgen. Dann müssen die Risiken des Verkäufers, der ja eine Vorleistung erbringt, jedoch bestmöglich minimiert werden. Probate Mittel sind, dass der Kaufpreis vor Übergabe auf einem Notaranderkonto hinterlegt wird, oder zumindest eine angemessene Anzahlung auf den Kaufpreis erfolgt. Zudem muss vertraglich genau geregelt werden, ob der Käufer bereits Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen durchführen darf, und was im Falle einer Nichtdurchführung des Kaufvertrages geschieht. Geregelt werden können beispielsweise eine Rückbauverpflichtung oder ein Wertausgleich.