Das Immobilienrecht ist ein Schwerpunkt der notariellen Tätigkeit. Dazu gehört jedes Rechtsgeschäft, das mit Gebäuden und Grundstücken zu tun hat wie z.B. der Kauf oder Verkauf eines Hauses, einer Eigentumswohnung (auch wenn sie vom Bauträger erst errichtet werden muss) oder eines Bauplatzes. Zum Immobilienrecht gehören ferner die Aufteilung eines Hauses in Wohnungseigentum, die Begründung und Verkauf von Erbbaurechten, die Belastung von Grundstücken mit Grundschulden oder Hypotheken, mit Wohn- und Wegerechten oder Nießbrauch oder eine Immobilienschenkung als vorweggenommene Erbfolge. Je nach Besonderheit eines Objekts unterscheiden sich die Immobilienverträge voneinander.
Immobiliengeschäfte sind für Käufer und Verkäufer wegen der großen finanziellen Bedeutung keine Alltagsgeschäfte, die schnell mal nebenbei erledigt werden. So unterscheidet sich der Kauf einer Immobilie in seinen Risiken und seiner rechtlichen Ausgestaltung ganz erheblich von einem gewöhnlichen Kaufvertrag. Damit für beide Seiten Risiken vermieden – und die Beteiligten vor Abschluss eines solchen Rechtsgeschäfts umfassend und sorgfältig beraten werden, ist die Mitwirkung eines Notars gesetzlich vorgeschrieben. Nach umfassender und unparteiischer Beratung der Beteiligten arbeitet der Notar die erforderlichen Vertragstexte aus – natürlich stets unter Berücksichtigung der individuellen Gegebenheiten des Einzelfalls sowie der neuesten Gesetze und Urteile -, beurkundet den Vertrag und betreut die Mandanten bei der Abwicklung. Zur Betreuung bei der Abwicklung gehören beispielsweise das Einholen erforderlicher behördlicher Genehmigungen, die Überwachung von Kaufpreiszahlungen vor ungesicherten Vorleistungen sowie die Beurkundung von Grundschulden und Hypotheken zur Sicherung der Finanzierung. Der Notar überwacht auch die Eigentumsumschreibung im Grundbuch auf den Käufer.
Die folgenden, häufig vorkommenden Immobiliengeschäfte haben wir im Einzelnen näher ausgeführt. Sie sollen Ihnen einen ersten Überblick über den konkreten Vorgang verschaffen. Berücksichtigen Sie bitte, dass damit nicht alle Einzelheiten Ihres Falles beleuchtet werden können.
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