Grundstückskaufvertrag

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Ein Grundstückskaufvertrag bedarf gemäß § 311 b BGB der notariellen Beurkundung. Der Gesetzgeber trägt damit der gesteigerten Schutzbedürftigkeit der Vertragsparteien Rechnung, denn diese sollen vor Abschluss eines derart wichtigen Rechtsgeschäftes eingehend beraten werden und sich über alle rechtlichen Belange und Folgen im Klaren werden. Der Notar wird daher zunächst alle relevanten Daten von den Vertragsparteien abfragen und einen umfassenden Entwurf erstellen. Käufer und Verkäufer haben auf diesem Wege Gelegenheit, offene oder unklare Punkte noch vor dem Beurkundungstermin zu klären. Selbst während der Beurkundung können Einzelheiten noch ergänzt oder abgeändert werden. Einschränkungen können sich insoweit allerdings beim Verbrauchervertrag ergeben. Die nachfolgenden Punkte gehen auf Einzelheiten zum Grundstückskaufvertrag noch genauer ein:

Was wird im Kaufvertrag geregelt?

Was sollte der Verkäufer beachten?

Was sollte der Käufer beachten?

Kosten des Kaufvertrages

Verbraucherschutz beim Grundstückskaufvertrag

Teilung und Verbindung von Grundstücken