Bei der Grundschuld handelt es sich um ein dingliches Sicherungsmittel, mit dem Kreditinstitute (Banken und Bausparkassen) ihre Ansprüche aus Darlehensverträgen absichern. Ebenso wie die Hypothek, erlaubt auch die Grundschuld dem Gläubiger, im Falle der Nichterfüllung der Darlehensverpflichtungen auf das sichernde Grundstück zu zugreifen. Sollte ein Darlehensnehmer seinen Kreditverpflichtungen nicht nachkommen, dann kann der Gläubiger die Zwangsvollstreckung in das Grundstück betreiben. Das betreffenden Grundstück wird zwangsversteigert, der Gläubiger kann sich aus dem Versteigerungserlös befriedigen.
Wichtig ist, dass die gängigen Grundschuldformulare grundsätzlich auch eine Zwangsvollstreckungsunterwerfungserklärung des Schuldners in sein gesamtes Vermögen enthalten. Die Banken können aus der Grundschuldurkunde somit nicht nur in das Grundstück vollstrecken, sondern auch in das gesamte übrige Vermögen des Schuldners. Dies ist vielen Darlehensnehmern oft nicht bewusst, da sie davon ausgehen, die Grundschuld würde allein das Grundstück betreffen.
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