Grundschuld

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Die Grundschuld ist ein Grundpfandrecht, das der Hypothek sehr ähnlich ist. Viele gesetzliche Vorschriften über die Hypothek sind daher auch auf die Grundschuld anwendbar. Der wesentliche Unterschied besteht jedoch wie bereits oben erwähnt in der Unabhängigkeit der Grundschuld zur Forderung. Die Verknüpfung von Forderung und Grundschuld erfolgt in aller Regel über einen sogenannten Sicherungsvertrag. Ist die Forderung getilgt worden, dann entsteht aus dem Sicherungsvertrag zugunsten des Eigentümers ein Anspruch auf Rückgewähr der Grundschuld.

In der Immobilienpraxis hat die Grundschuld der Hypothek weitestgehend den Rang abgelaufen, da sie einfach flexibler ist. Da die Grundschuld nicht gemeinsam mit der durch sie gesicherten Forderung erlischt, kann sie wieder „aufgeladen“ und zum Beispiel für eine Anschlussfinanzierung verwendet werden. Die Neuvalutierung der Grundschuld ist zudem viel kostengünstiger als Löschung der alten und Eintragung einer neuen Hypothek.

Erfahren Sie mehr zum Thema Grundschuld:

Wozu dient eine Grundschuld?

Was ist die so genannte Zweckerklärung?

Wie kann man eine Grundschuld abtreten?

Wie hoch sind die Kosten für eine Grundschuld?