Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (kurz GmbH) ist ein Erfolgsmodell in Deutschland. Jedes Jahr werden ca. 50.000 neue GmbHs gegründet. Nicht immer ist jedoch eine Neugründung attraktiv, viele Unternehmer ziehen es vor, eine bereits bestehende GmbH zu übernehmen. Dies bringt Vorteile, kann aber auch Nachteile mit sich bringen.
Wie funktioniert eine GmbH?
Bei der GmbH handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft. Als sog. Juristische Person hat sie eine rechtliche Eigenständigkeit, insbesondere ist ihre Haftung auf das eingebrachte Stammkapital begrenzt. Scheitert der mit der GmbH verbundene Geschäftsbetrieb, dann verliert der Unternehmer lediglich die dort eingebrachte Stammeinlage. Man kann also auf diesem Wege von vornherein das unternehmerische Risiko beschränken und haftet nicht mit seinem gesamten Privatvermögen.
Eine besondere Funktion kommt bei der GmbH dem Geschäftsführer zu. Er vertritt die GmbH nach Außen und ist dafür verantwortlich, dass die Gesellschaft ihren gesetzlichen Verpflichtungen im Rechtsverkehr nachkommt. Zu seinen Aufgaben gehört es insbesondere zu überwachen, dass die GmbH zahlungsfähig bleibt und nicht überschuldet. Verletzt er diese Pflichten, dann kann er in die persönliche Haftung geraten.
Welche Vorteile bietet der GmbH-Kauf?
Der Kauf, also die Übernahme einer bestehenden GmbH, kann eine ganze Reihe von Vorteilen gegenüber einer Neugründung haben. Wenn die GmbH über einen gut laufenden Geschäftsbetrieb verfügt, dann übernimmt man praktisch das bestehende Unternehmen. Das Risiko, ein neugegründetes Unternehmen zunächst erfolgreich am Markt platzieren zu müssen, wird dadurch minimiert. Allerdings werden solche gut laufenden Gesellschaften auch nicht günstig zu haben sein. Der Käufer muss daher abwägen, ob der verlangte Kaufpreis in einem angemessenen Verhältnis zur zu erwartenden geschäftlichen Entwicklung steht.
Daneben kann der Erwerb einer GmbH aber auch noch andere Vorteile mit sich bringen. Selbst wenn die bestehende Gesellschaft bislang praktisch keine Geschäfte getätigt hat, bietet sie dem Käufer doch eine schnellere Einstiegsmöglichkeit in den Geschäftsbetrieb. Die bereits gegründete Gesellschaft ist ja schon im Handelsregister eingetragen, sie wird über eine Steuernummer und eine Gewerbeanmeldung verfügen. Im Falle einer Neugründung vergehen oft viele Wochen, bevor die GmbH „startklar“ ist und die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Gerade die eiligen Unternehmer, die sofort mit ihrem Geschäft loslegen wollen, ziehen daher oft den Kauf einer bestehenden Gesellschaft vor.
Ist eine Gesellschaft schon länger am Markt, dann wirkt sich dies zudem positiv auf ihre Bonität aus. Dies ist vor allem wichtig, wenn es um den Abschluss von finanzierten Geschäften geht (z.B. Krediten oder Leasing). Allerdings ist zu beachten, dass die Bonität bei einem Geschäftsführerwechsel in aller Regel wieder deutlich nach unten gestuft wird.
Erwerb einer GmbH: wo liegen die Nachteile?
Der Kauf einer bestehenden GmbH birgt allerdings auch eine ganze Reihe von Gefahren, die nicht unterschätzt werden sollten. Wie bereits oben beschrieben, stellt der vollständige Kauf von GmbH-Anteilen praktisch einen Unternehmenskauf dar. Man übernimmt den bestehenden Gewerbebetrieb also so, wie er ist. Vor dem Erwerb sollte man sich daher unbedingt einen umfassenden Überblick über die rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Umstände des Unternehmens verschaffen. Unerlässlich ist ein Blick in die Bilanzen der GmbH, aus der alle wesentlichen Unternehmenszahlen hervorgehen. Darüber hinaus sollte man sich aber auch alle wichtigen bestehenden Verträge anschauen, z.B. mit Lieferanten und sonstigen Geschäftspartnern, Angestellten, Vermietern etc. Hat die GmbH Betriebsmittel? (z.B. Fahrzeuge, Maschinen, Möbel). Hierzu sollten Inventarlisten erstellt werden. Nur wer alle Geschäftsunterlagen auf Herz und Nieren prüft, kann böse Überraschungen vermeiden (z.B. Steuerschulden oder nicht abgeführte Sozialversicherungsabgaben). Zwar haftet die GmbH wie bereits erläutert nur mit dem Stammkapital, es wäre trotzdem unglücklich, wenn man alsbald nach der Übernahme einer Gesellschaft feststellen müsste, dass diese überschuldet ist und ein Insolvenzantrag gestellt werden muss.
Eine besondere Problematik besteht bei der Übernahme der GmbH darin, dass der Erwerber nach der Rechtsprechung für nicht aufgebrachtes Stammkapital haftet. Sollte das Stammkapital bei Gründung und auch in der Folge nicht ordnungsgemäß aufgebracht worden sein, dann könnte der Käufer im Falle der Insolvenz in die Situation geraten, dass er den bestehenden Fehlbetrag einzuzahlen hat. Gerade bei älteren GmbHs ist es nicht immer einfach, die ordnungsgemäße Aufbringung des Stammkapitals noch nachzuvollziehen. Zwar kann man im Kaufvertrag Regelungen dazu treffen, dass einen der Verkäufer von solchen Forderungen freizuhalten hat. Dies hilft aber nur eingeschränkt, weil es die Außenhaftung nicht beseitigt. Sollte man später tatsächlich auf Zahlung fehlenden Stammkapitals in Anspruch genommen werden, so muss man dieses auch einzahlen. Ob man dann seinen Erstattungsanspruch gegenüber dem Verkäufer durchsetzen können wird, steht auf einem anderen Blatt.
Vorsicht ist zudem geboten bei sogenannten Vorrats-GmbHs oder Mantel-GmbHs. Eine Vorrats-GmbH wurde von Anfang zum Zwecke gegründet, diese später weiter zu veräußern. Die Vorrats-GmbH nimmt also zunächst keinerlei Geschäftsbetrieb auf. Bei einer Mantel-GmbH handelt es sich um eine Gesellschaft, die zunächst einen Geschäftsbetrieb aufgenommen, diesen dann später aber endgültig eingestellt hat. Beide Fälle werden von der Rechtsprechung wie wirtschaftliche Neugründungen behandelt. Die wichtigste Konsequenz ist, dass der Geschäftsführer anlässlich des Verkaufes gegenüber dem Handelsregister versichern muss, dass das Stammkapital eingezahlt ist und dem Geschäftsführer zur uneingeschränkten Verfügung steht. Auch beim Erwerb einer Vorrats- oder Mantel-GmbH ist daher in besonderem Maße darauf zu achten, ob und wie das Stammkapital eingezahlt wurde, und dass es der Gesellschaft auch tatsächlich noch zur Verfügung steht.
Wie läuft der Kauf einer GmbH ab?
Wie bereits ausführlich oben erläutert, sollte man nicht die Katze im Sack kaufen. Bevor man den Kaufvertrag unterschreibt, sollte man sich sorgfältig mit den Umständen der Gesellschaft und des laufenden Geschäftsbetriebs beschäftigen. Nur auf diese Weise vermeidet man böse Überraschungen und späteren Streit.
Das Gesetz schreibt vor, dass die Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen nur wirksam wird, wenn der zugrundeliegende Vertrag notariell beurkundet ist. Die rechtswirksame Übertragung (Abtretung) einer GmbH kann daher nicht durch einfachen privatschriftlichen Vertrag erfolgen. Sobald man dem Notar die nötigen Informationen zur Verfügung gestellt hat, wird dieser einen Vertragsentwurf fertigen. Umfangreiche Regelungen zu Garantien und Haftung werden dann erforderlich sein, wenn es sich um einen großen Geschäftsbetrieb oder ein wirtschaftlich wertvolles Unternehmen handelt. Die Kaufvertragsparteien sollten den Entwurf des Notars vorab prüfen und bei Bedarf fachlichen Rat hinzuziehen (z.B. durch Steuerberater oder Rechtsanwalt). Das gilt insbesondere für steuerliche Fragen, da der Notar grundsätzlich nicht steuerlich berät.
Nach der Beurkundung des Kaufvertrages müssen die Änderungen unverzüglich dem Handelsregister angezeigt werden. Auch darum kümmert sich in aller Regel der beauftragte Notar. Die Änderungen im Gesellschafterbestand werden durch Einreichung einer neuen Gesellschafterliste angezeigt. Ist es, wie üblich, auch zu einer Änderung der Geschäftsführung gekommen, dann muss auch dies beim Handelsregister angemeldet werden. Die Anmeldung ist dabei von dem neuen Geschäftsführer zu unterzeichnen.