Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH ) gehört zu den sog. Kapitalgesellschaften. Diese werden so genannt, weil in der Regel das Stammkapital statt der an der Gesellschaft beteiligten Personen haftet. Die deutsche GmbH ist die erste haftungsbeschränkte Handelsgesellschaft der Welt. Zu ihren Vorteilen im Geschäftsverkehr gehören neben der besagten Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen, die Möglichkeit der Gründung durch eine Einzelperson (Ein-Mann-GmbH), ein Steuervorteil im Geschäft bei Vererbung und Verkauf, ein Satzung (Gesellschaftsvertrag) durch wesentliche Fragen wie Eintritt oder Austritt und andere Auseinandersetzungen geregelt werden können.
Die GmbH hat aber auch einige Nachteile, über die sich Unternehmer von vornherein Gedanken machen müssen. Zum einen benötigt man ein Stammkapital in Höhe von 25.000 €, wovon mindestens die Hälfte eingezahlt werden muss, bevor die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen werden kann. Allerdings kann das Stammkapital auch durch eine Sacheinlage, z.B. ein Fahrzeug, erbraucht werden. Um keine falschen Eindrücke zu hinterlassen muss erwähnt werden, dass das Stammkapital nach der Eintragung für die Geschäftstätigkeit verbraucht werden dar. Um im Falle einer Insolvenz nicht zur erneuten Einzahlung verpflichtet zu werden, sollten die Nachweise über die Einzahlung des Stammkapitals sorgfältig aufbewahrt werden.
Für Geschäfte die vor der Eintragung in Namen der GmbH i.Gr. vorgenommen werden, haften die Gesellschafter persönlich. Die Gründung der Gesellschaft ist Kosten ist kostenintensiv (ca. 800 €). Jede Änderung in der Satzung oder Besetzung ist notariell zu beurkunden. Die Gründung dauert zwischen 2 Wochen und 3 Monaten. Die Auflösung kann sehr kompliziert werden. Die GmbH unterliegt der Bilanzierungspflicht. Der Geschäftsführer muss vertraglich eingesetzt werden.
Trotzdem ist die GmbH aufgrund ihrer breiten Anerkennung im Geschäftsverkehr die beliebteste und meistgenutzte Gesellschaftsform in Deutschland. Seine rechtlichen Grundlagen sind im GmbH-Gesetz geregelt. Die GmbH kann auch gemeinnützig sein, wenn sie die Voraussetzungen dafür erfüllt.
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