Familienrecht

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Auch im Bereich des Familienrechts hat der Gesetzgeber für einige besonders bedeutsame Rechtsgeschäfte die notarielle Form vorgeschrieben. Im Mittelpunkt der notariellen Tätigkeit steht dabei der Ehevertrag, in dem die Eheleute ihren Güterstand regeln können. Relevant ist die notarielle Form aber auch bei der Annahme als Kind oder bei Vaterschaftserklärungen. Lesen Sie dazu im nachfolgenden mehr:

Ehevertrag

Scheidungsfolgenvereinbarung

Güterrecht und Güterstände

Annahme als Kind (Adoption)