Erschließungskosten

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Erschließungskosten oder Anliegerbeiträge sind öffentliche Gebühren und Lasten, die durch den Anschluss eines Grundstücks an die öffentlichen Versorgungsnetze entstehen (Kanalisation, Wasser, Gas, Elektrizität). Nach der gesetzlichen Regelung trägt der Verkäufer die entsprechenden Anliegerkosten, sofern mit den Erschließungsmaßnahmen bautechnisch begonnen worden ist. Wann dagegen tatsächlich die Beitragsschuld entsteht, ist irrelevant.

In Grundstückskaufverträgen wollen die Parteien nicht selten vom dem Gesetz abweichende Regelungen treffen. In der Regel wird es der Verkäufer sein der darauf drängt, dass entsprechende Erschließungs- und Anliegerbeiträge vom Käufer übernommen werden. In diesen Fällen ist es dann die Aufgabe des Notars, eine Regelung zu finden, die den Käufer vor finanzielle Risiken schützt. Denkbar ist hier insbesondere die Stellung einer Bankbürgschaft zur Absicherung des Käufers.