Der Erbschein dient dazu, den Erben im Rechtsverkehr zu legitimieren. Insbesondere Banken verlangen nach dem Tode des Erblassers, dass sich dessen Erben mit einer entsprechenden Urkunde ausweisen können. Einen weiteren wichtigen Anwendungsfall stellt der Grundbuchverkehr dar. Fällt in den Nachlass ein Grundstück, dann ist zur Eigentumsüberschreibung im Grundbuch die Vorlage eines Erbscheins zugunsten der Erben grundsätzlich erforderlich. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Erbenstellung auch aufgrund eines öffentlichen Testaments nachgewiesen werden kann.
Ein Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht ausgestellt, allerdings nur auf Antrag. Im Rahmen des Antragsverfahrens muss der Antragsteller dabei eine eidesstattliche Versicherung abgeben, zur Abnahme dieser eV sind die Notare zuständig. Erbscheinsanträge werden daher häufig notarielle beurkundet und beim Nachlassgericht eingereicht.
Einen Erbscheinsantrag können neben den Erben auch Gläubiger des Erblassers stellen, damit sie in der Lage versetzt werden, ihre offenen Forderungen gegenüber den Erben durchzusetzen.