Wann sollte ich einen Ehevertrag schließen?
Für den Fall der Ehescheidung sieht das deutsche Familienrecht eine ganze Riehe von Instrumentarien vor, die mögliche ehebedingte Nachteile bei einem Ehegatten ausgleichen sollen. Dabei geht es in erster Linie um einegerechte Vermögensverteilung und die soziale Absicherung. Viele Ehegatten empfinden diese gesetzlichen Vorgaben jedoch als unangemessen und wollen daher mit einem Ehevertrag abweichende Regelungen treffen. Gesetzgeber und Rechtsprechung geben auch hier den Rahmen vor, in welchem Umfang die gesetzlichen Bestimmungen abgeändert oder ergänzt werden können.
Was kann in einem Ehevertrag geregelt werden?
Es gibt typische Regelungenbereiche für einen Ehevertrag. Besonders bedeutsam ist der Güterstand, da es hier um mögliche Vermögensausgleichsansprüche für den Fall der Scheidung geht. Zudem werden häufig Regelungen zum Versorgungsausgleich und zum nachehelichen Unterhalt getroffen. Auch weitere Vereinbarungen, etwa zum Ehegattenerbrecht sind denkbar.
Ehevertrag: Gibt Grenzen bei den Vereinbarungen?
Grundsätzlich gilt in Deutschland Vertragsfreiheit, dies betrifft sowohl den Abschluss, als auch die inhaltliche Gestaltung von Verträgen. Im Bereich der Eheverträge hat die Rechtsprechung die Vertragsfreiheit in den vergangenen Jahren jedoch deutlich eingeschränkt. Es muss daher grundsätzlich darauf geachtet werden, dass Eheverträge ausgewogen gestaltet werden. Sofern eine Partei unangemessen benachteiligt wird, kann dies zur Unwirksamkeit oder Anpassung des Vertrages führen. Während die Regelungsmöglichkeiten im Bereich des Güterrechts sehr weitreichend sind, gibt es bei Versorgungsausgleich und Unterhalt strengere Vorgaben. Hier soll nach dem Willen des Gesetzgebers vermieden werden, dass ein Ehegatte aufgrund der getroffenen Regelungen auf staatliche Mittel angewiesen sein kann.
Muss der Ehevertrag notariell geschlossen werden?
Für die klassischen Regelungsbereiche des Ehevertrages wie Abänderungen des Güterstandes und Vereinbarungen zu Versorgungsausgleich und Unterhalt sieht der Gesetzgeber die notarielle Form vor. Entsprechende Vereinbarungen der Eheleute, die nicht dieser Form genügen, sind daher in aller Regel unwirksam. Unabhängig von dem Formerfordernis ist die Gestaltung des Vertrages durch einen Notar auch immer sinnvoll, um rechtssichere und ausgewogene Regelungen zu erreichen.
Wann ist eine Gütertrennung sinnvoll?
Der gesetzliche Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft. Dieser sieht für den Fall der Scheidung einen Vermögensausgleich vor, sofern ein Ehegatte mehr Vermögen erwirtschaftet hat, als der andere. Im Rahmen dieses Zugewinnausgleichs werden nur Vermögenszuwächse während der Ehezeit berücksichtigt, dies betrifft aber auch Vermögenswerte, die eigentlich in das Anfangsvermögen fallen. Hatte beispielsweise eine Immobilie zum Zeitpunkt der Eheschließung einen Wert von 200.000 EUR, und beträgt der Wert zum Zeitpunkt der Scheidung 300.000 EUR, dann fallen 100.000 EUR in den Zugewinn.
Eine Gütertrennung wird deshalb häufig dann gewünscht, wenn es große Vermögensunterschiede zwischen den Ehegatten gibt, oder wenn ein Ehegatte größere Erbschaften zu erwarten hat. Leben die Ehegatten im Güterstand der Gütertrennung, dann sind ihre Vermögensmassen vollständig voneinander getrennt. Im Falle der Scheidung findet keinerlei Vermögensausgleich statt.
Was ist eine modifizierte Zugewinngemeinschaft?
Die Gütertrennung hat auch einige Nachteile, und zwar insbesondere für den Fall, dass die Ehe nicht durch Scheidung, sondern durch den Tod eines Ehegatten endet. In diesem Fall kann es nämlich zu erbrechtlichen Nachteilen für den überlebenden Ehegatte kommen. Die Gütertrennung vermindert den Erbanteil des Ehegatten, zudem fallen steuerliche Freibeträge weg, was vor allem bei größeren Vermögen erheblich sein kann.
Eine Alternative zur Gütertrennung bietet daher die modifizierte Zugewinngemeinschaft. Hier vereinbaren die Parteien, dass der Zugewinnausgleich für den Fall der Scheidung ausgeschlossen wird. Endet die Ehe jedoch durch Tod eines Ehegatten, dann verbleibt es beim gesetzlichen Güterstand. Eventuelle erbrechtliche Nachteile können so vermieden werden.
Darüber hinaus ist es auch möglich, nur bestimmte Vermögensgegenstände aus dem Zugewinnausgleich herauszunehmen, etwa den Betrieb eines Ehegatten oder bestimmte Immobilien.
Wozu dienen die Verfügungsbeschränkungen beim Vermögen der Ehegatten?
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist für den gesetzlichen Güterstand geregelt, dass die Verfügung eines Ehegatten über sein gesamtes, oder nahezu gesamtes Vermögen der Zustimmung des anderen Ehegatten bedarf. Dies kann zum Beispiel dann relevant sein, wenn ein Ehegatte eine Immobilie verkaufen möchte, die sein einziges Vermögen darstellt. Der andere Ehegatte muss dem Kaufvertrag dann zustimmen.
Im Falle der Gütertrennung gelten die Verfügungsbeschränkungen nicht. Vereinbaren die Eheleute eine modifizierte Zugewinngemeinschaft, dann können sie die Verfügungsbeschränkungen ausschließen.
Wann kann ich den Versorgungsausgleich ausschließen?
Im Falle der Scheidung muss das Familiengericht als einzige Folgesache von Amts wegen, den Versorgungsausgleich durchführen. Dabei geht es um den Ausgleich von Rentenanwartschaften, die die Ehegatten während der Ehezeit erworben haben. Die Durchführung des Versorgungsausgleichs ist oft kompliziert und langwierig und führt zu längeren Verfahrensdauern. Die Eheleute haben deshalb häufig das Interesse, den Versorgungsausgleich auszuschließen.
Der Ausschluss des Versorgungsausgleichs muss entweder durch notarielle Vereinbarung oder gerichtlichen Vergleich erfolgen. In jedem Fall wird das Gericht die Angemessenheit des Ausschlusses überprüfen. Dabei spielen verschiedene Umstände eine Rolle, insbesondere die Ehedauer, die Höhe der jeweiligen Anwartschaften und die Prognose für die weitere Altersabsicherung.
In welchem Umfang kann Unterhalt ausgeschlossen werden?
Auf bestimmte Unterhaltsformen kann nicht durch Vereinbarung verzichtet werden. Dies gilt insbesondere für den Kindesunterhalt und den Trennungsunterhalt. Der nacheheliche Unterhalt dagegen ist Regelungen der Ehegatten zugänglich, auch ein vollständiger Verzicht kann im Einzelfall angemessen und wirksam sein. Allerdings sollte man vorsorglich immer den möglichen Ehegattenunterhalt für die Betreuung eines minderjährigen Kindes von dem Ausschluss ausnehmen, da hier strenge Vorgaben gelten.
Können Unterhaltsansprüche begrenzt werden?
Eine Alternative zum vollständigen Unterhaltsverzicht können konkretisierende Regelungen darstellen. So kann man den Anspruch auf Unterhalt ggf. zeitlich beschränken. Auch die Vereinbarung eines Höchstbetrages kann im Einzelfall angemessen und zulässig sein.
Sind erbrechtliche Regelungen im Ehevertrag sinnvoll?
Im Rahmen eines Ehevertrages können auch Regelungen zum Ehegattenerbrecht getroffen werden. Technisch handelt es sich dann um eine Kombination von Ehe- und Erbvertrag. So kann ein Ehegatte beispielsweise auf seine Erb- und Pflichtteilsansprüche gegenüber dem anderen verzichten. In der Praxis sind erbrechtlichen Vereinbarungen in Eheverträgen jedoch eher selten, da die Ehegatten zumeist auf eine testamentarische Gestaltung zurückgreifen.
Ehevertrag: Sollte man eine Rechtswahl treffen?
Die Europäische Güterrechtsverordnung sieht vor, dass für die Ehe das Güterrecht des Staates anzuwenden ist, in dem die Eheleute ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Wenn also beispielsweise ein deutsches Ehepaar aus beruflichen Gründen vorübergehend nach Frankreich zieht, dann kann französisches Güterrecht zur Anwendung kommen. Aus diesem Grunde ist grundsätzlich zu empfehlen, dass Ehegatten im Rahmen des Ehevertrages eine Rechtswahl zugunsten des deutschen Güterrechts treffen. So ist sichergestellt, dass die ehevertraglichen Regelungen auch bei einem Auszug ins EU-Ausland Bestand haben. Ob die Rechtswahl auch in anderen Ländern außerhalb der EU anerkannt wird, ist im Einzelfall zu prüfen.
Wann sind Eheverträge unwirksam?
Ehevertragliche Regelungen sind vor allem dann unwirksam, wenn sie gegen die guten Sitten oder gesetzliche Verbote verstoßen. Auch eine sehr unausgewogene Gestaltung und die damit verbundene Benachteiligung eines Ehegatten können zur Unwirksamkeit führen. Dies ist häufig bei so genannten „Diskrepanzehen“ der Fall. Diese sind Ehen, in denen die Verteilung von Vermögen und Einkommen extrem auseinanderklafft. Hier kann es geboten sein, für bestimmte Ausschlüsse Kompensationen zu schaffen, wie Einmalzahlungen für den Verzicht auf Vermögensausgleich oder Versorgungsausgleich.
Können Eheverträge angefochten werden?
Verträge können unter bestimmten Bedingungen angefochten werden, etwa wenn ein Vertragsteil arglistig getäuscht oder widerrechtlich bedroht wurde. Auch Irrtümer beim Vertragsschluss können im Einzelfall eine Anfechtung rechtfertigen.
Im Bereich der Eheverträge kann es insbesondere problematisch sein, wenn ein Ehegatte zum Abschluss des Vertrages verleitet wurde, z.B. durch Täuschung oder Ausnutzung einer Drucksituation. Auch Zeitdruck kann schädlich sein, deshalb sollten die Eheleute vor der Beurkundung des Ehevertrages immer ausreichend Gelegenheit zur Prüfung und Überlegung haben.
Kann ich mich beim Abschluss des Ehevertrages vertreten lassen?
Das Gesetz verlangt die beiderseitige Anwesenheit der Ehegatten beim Abschluss des Ehevertrages. Dies bedeutet aber nur, dass die Aufspaltung eines Ehevertrages in Angebot und Annahme unzulässig ist. Nicht verboten ist dagegen, dass sich ein Ehegatte vertreten lässt, entweder aufgrund Vollmacht, oder durch einen vollmachtlosen Vertreter. Zu empfehlen ist dies indes nicht, da der Notar den vertretenen Ehegatten dann nicht in dem gebotenen Maße beraten und aufklären kann.
Sofern der Ehevertrag auch zugleich Erbvertrag ist, müssen jedoch beide Eheleute zwingend persönlich erscheinen.
Was kostet ist ein Ehevertrag?
Für den Abschluss eines Ehevertrages fallen Kosten beim Notar an. Sofern der Vertrag Regelungen zu Immobilien enthält, können auch Grundbuchkosten entstehen. Die konkrete Höhe der Kosten richtet sich nach den Regelungstatbeständen, die jeweils einzeln zu bewerten sind. So wird bei einer Gütertrennung das gemeinsame Vermögen der Ehegatten für die Gebührenberechnung zu Grunde gelegt. Liegt der Gesamtgegenstandswert beispielsweise bei EUR 100.000, so belaufen sich die Notarkosten auf ca. 680 EUR. Bei einem Gegenstandwert von EUR 300.000 liegen die Kosten bei ca. 1.540 EUR. Der Notar wird sie vorab über die voraussichtlichen Kosten informieren.
Notar in Schenefeld bei Hamburg: Ehevertrag schließen
Rechtsanwalt und Notar Nils von Bergner mit Amtssitz in Schenefeld bei Hamburg begleitet Sie beim Abschluss eines Ehevertrages. Die Kanzlei in Schenefeld ist auch aus den umliegenden Gemeinden wie Lurup, Osdorf, Eidelstedt, Sülldorf, Blankenese, Rellingen oder Halstenbek gut zu erreichen.