Die Eheverträge gehören zum Kernbereich der notariellen Tätigkeit. In Deutschland herrscht der Grundsatz der Vertragsfreiheit, d.h., dass man sich grundsätzlich aussuchen kann, ob und mit wem man einen Vertrag abschließt (Vertragsabschlussfreiheit). Schließt man einen Vertrag ab, können die Parteien zudem auch grundsätzlich entscheiden, was sie im einzelnen regeln wollen (Vertragsgestaltungsfreiheit). Grenzen setzen dabei spezielle gesetzliche… Weiter »
Testament: Gericht muss Frage der Testierfähigkeit umfassend prüfen
Jede geschäfts- und testierfähige Person hat die Möglichkeit, mittels eines Testaments weitgehend frei zu bestimmen, was mit seinem Nachlass geschehen soll. Hat ein Erblasser keine letztwillige Verfügung von Todes wegen aufgesetzt, dann greift die gesetzliche Erbfolge. Dies ist jedoch von den Erblassern nicht immer gewollt. Mit einem Testament oder Erbvertrag können sie insoweit “unliebsame” Erben… Weiter »