Besitzübergabe

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Die Besitzübergabe ist der Zeitpunkt, in dem der Verkäufer das Grundstück faktisch an den Käufer übergibt. In diesem Zeitpunkt gehen nach den üblichen Regelungen des Kaufvertrages alle Rechte und Pflichten aus dem Grundstück auf den Käufer über. Der Verkäufer ist also insbesondere verpflichtet, das Kaufobjekt vertragsgerecht an den Käufer zu übergeben, damit dieser in das Haus einziehen und das Grundstück vollständig nutzen kann.

Der Notar wird den Kaufvertrag so gestalten, dass der Käufer den Besitz an dem Kaufobjekt erst dann erhält, wenn der Verkäufer den Kaufpreis erhalten oder diesbezüglich jedenfalls hinreichend gesichert ist. Soll der Käufer ausnahmsweise vorzeitig den Besitz erhalten, dann muss der Kaufpreis in aller Regel vorab auf ein vom Notar eingerichtetes Anderkonto gezahlt werden.
Besondere Vereinbarungen zur Besitzübergabe können noch erforderlich sein, wenn Mietverhältnisse bestehen. Der Käufer sollte dann über alle erforderlichen Informationen zu den Mietverhältnissen (Daten zu Mietern, Miethöhe, Nebenkosten, Kaution etc.) in Kenntnis gesetzt werden. Die Parteien sollten auch regeln, ob der Käufer in eventuell bestehende weitere Vertragsverhältnisse eintritt, beispielsweise einen Hausmeistervertrag.