Bauträgervertrag

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Müssen das neue Haus oder die neue Wohnung erst noch vom Verkäufer gebaut werden, muss der dafür erforderliche Bauträgervertrag notariell beurkundet werden. In diesem Vertrag verpflichtet sich der Bauträger zur Übereignung des Grundstücks und zur schlüsselfertigen Errichtung des Gebäudes. Es handelt sich dabei um eine Kombination aus Grundstückskaufvertrag und Bauvertrag, für die einige Besonderheiten gelten.

Der Käufer wird geschützt, indem sich die Fälligkeit des Kaufpreises nach der Makler- und Bauträgerverordnung richtet. Faktisch bedeutet dies Zahlung in Raten, die sich nach den tatsächlichen Baufortschritten richten. Möglich ist auch Zahlung gegen Vorlage einer vom Bauträger zu stellenden Bankbürgschaft. Vertraglich geregelt sind außerdem Zeitplan und Umfang der Gebäudeerrichtung sowie Sonderwünsche des Käufers.

Gibt es für Grundstückskauf und Bauerrichtung zwei getrennte Verträge, müssen beide Verträge notariell beurkundet werden.