Mit einer Auflage kann der Erblasser einer Person ein bestimmtes Tun oder Unterlassen auferlegen. Mit Auflagen werden in der Regel die Erben oder Vermächtnisnehmer beschwert. Ein typisches Beispiel für eine solche Auflage stellt die Grabpflege dar, Inhalt kann aber beispielsweise auch das Verbot sein, einen bestimmten Nachlassgegenstand zu veräußern.
Eine Teilungsanordnung kann der Erblasser wählen, um konkret zu bestimmen, wie sich die Erben im Hinblick auf bestimmte Nachlassgegenstände auseinanderzusetzen haben. Befinden sich im Nachlass zum Beispiel mehrere Grundstücke, dann kann der Erblasser anordnen, welcher Erbe welches Grundstück erhalten soll. In der Praxis bereitet es häufig Schwierigkeiten, die Teilungsanordnung von der Vermächtnisanordnung abzugrenzen. Gerade wenn die letztwillige Verfügung insoweit unklar formuliert ist, muss der wahre Wille des Erblassers erforscht werden. Es gehört deshalb zu den wesentlichen Aufgaben des Notars, bei der Gestaltung von Testament und Erbvertrag auch insoweit eindeutige Regelungen zu treffen.