Güterrecht und Güterstände

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Beim gesetzlichen Güterrecht geht es um die Frage, inwieweit Vermögensgegenstände den Eheleuten gemeinsam oder einem Ehepartner allein zuzurechnen sind und wie im Falle der Scheidung die vorhandenen und hinzugetretenen Vermögenswerte aufzuteilen sind. Der gesetzliche Regelfall des Güterstandes ist die Zugewinngemeinschaft, alle anderen Arten des Güterstandes müssen von den Parteien mit Hilfe eines Ehevertrages ausdrücklich gewählt werden. Von besonderer Bedeutung sind hier die Gütertrennung und die Gütergemeinschaft.

Beabsichtigen Eheleute, für ihre Ehe vom gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft abzuweichen, dann wird es vor Abschluss eines entsprechenden Ehevertrages wesentlich auf umfassende rechtliche und steuerliche Vorüberlegungen ankommen. Soll beispielsweise ein bestehendes Unternehmen vor einem späteren Zugriff des Ehegatten im Falle der Scheidung geschützt werden, bedarf es dafür nicht zwingend der Vereinbarung einer Gütertrennung. Es kann vielmehr auch ausreichen, den Güterstand der Zugewinngemeinschaft bestehen zu lassen, und lediglich das Unternehmen aus einem späteren Zugewinnausgleich auszunehmen. Man spricht dann von einer sogenannten modifizierten Zugewinngemeinschaft. Auch der Notar wird die Parteien vor Abschluss eines Ehevertrages umfassend über die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten aufklären und beraten. Lesen Sie dazu mehr:

Zugewinngemeinschaft

Modifizierte Zugewinngemeinschaft

Gütertrennung

Gütergemeinschaft