In Deutschland gibt es deutlich über eine Million GmbHs, jedes Jahr kommen ca. 50.000 hinzu. Neben der hohen Zahl der Neugründungen werden die bestehenden Gesellschaften natürlich auch häufig übertragen, es kommt zu Gesellschafterwechseln oder kompletten Unternehmensverkäufen. Dieser Artikel beschäftigt sich mit den wichtigsten Fragen rund um das Thema GmbH-Verkauf.
GmbH-Verkauf: muss ich zum Notar?
Ja. Das GmbH-Gesetz schreibt vor, dass ein Vertrag über die Abtretung von GmbH-Anteilen der notariellen Beurkundung bedarf. Wird diese Form nicht eingehalten, dann ist der Vertrag nichtig und entfaltet keinerlei Rechtswirkung.
Was sollte man in dem Kaufvertrag regeln?
Essentiell ist zunächst, dass in dem Vertrag die Abtretung der Geschäftsanteile geregelt wird, da diese den Kern des Vertrages bildet und der notariellen Form bedarf. Ebenso wichtig ist, ob und welche Gegenleistung der Erwerber der Anteile zu erbringen hat. Dies wird in aller Regel ein Kaufpreis sein, den die Parteien frei aushandeln können. Üblich ist zudem, dass man Regelungen zur Haftung trifft. Der Erwerber sollte sich vor dem Kauf einen umfassenden Überblick über die Verhältnisse der Gesellschaft verschaffen, er sollte sich alle wesentlichen Geschäftsunterlagen (z.B. Bilanzen, Mietverträge, Arbeitsverträge, Steuerbescheide) zur Einsicht vorlegen und diese ggf. auch prüfen lassen. Dies gilt insbesondere, wenn man sämtliche Anteile einer GmbH erwirbt, da dann an sich ein klassischer Unternehmenskauf vorliegt. Der Verkäufer sollte zudem eine Versicherung abgeben, dass er das Stammkapital vollständig und ordnungsgemäß aufgebracht hat.
Häufig werden die Kaufverträge sogleich mit Gesellschaftsbeschlüssen verbunden. Dies gilt vor allem dann, wenn ein Geschäftsführerwechsel erfolgen soll, oder wenn eine Satzungsänderung erforderlich wird (z.B. bei einem neuen Geschäftssitz, einer neuen Firma oder Änderungen des Gesellschaftszwecks).
GmbH-Kauf: welche Risiken bestehen?
Ein Risiko besteht darin, dass die Gesellschaft überschuldet sein kann. Der Erwerber könnte dann die böse Überraschung erleben, dass er sofort einen Insolvenzantrag für die gerade erworbene GmbH stellen müsste. Deshalb ist es so wichtig, sich vor dem Erwerb Klarheit über die Verhältnisse des Unternehmens und bestehende Verbindlichkeiten (z.B. Steuerschulden, rückständige Sozialversicherungsbeiträge etc.) zu verschaffen. Man sollte nicht „die Katze im Sack“ kaufen.
Ein weiteres Risiko besteht hinsichtlich der Stammeinlage. Diese ist grundsätzlich bei Gründung der GmbH einzuzahlen und muss der Gesellschaft danach auch weiterhin zur freien Verfügung stehen. Oft werden diese Voraussetzungen bei der Gründung nicht erfüllt, nicht selten wird die Stammeinlage zwar eingezahlt, danach aber sofort wieder an den Gesellschafter ausgekehrt. Im Falle einer Insolvenz prüft der Insolvenzverwalter als erstes, ob seinerzeit eine ordnungsgemäße Einbringung des Stammkapitals erfolgte. War dies nicht der Fall, dann wird er die Stammeinlage erneut anfordern. Neben dem ursprünglichen Gründer können dann auch dessen Rechtsnachfolger, also die Übernehmer der Geschäftsanteile, haften.
Weitere Risiken können bei sogenannten Mantel-GmbHs oder Vorrats-GmbHs bestehen.
Was ist eine Mantel-GmbH?
Von einer Mantel-GmbH spricht man, wenn eine GmbH den Geschäftsbetrieb eingestellt hat. Der Bundesgerichtshof behandelt Fälle der Veräußerung von leeren GmbH-Mänteln wie wirtschaftliche Neugründungen. Das bedeutet insbesondere, dass die Verwendung des Mantels gegenüber dem Handelsregister offen gelegt werden muss, und dass der GmbH zum Zeitpunkt der Aufnahme der neuen Geschäftstätigkeit Kapital in Höhe des gezeichneten Stammkapitals zur Verfügung stehen muss. Eine etwa bestehende Unterbilanzsumme ist daher von den neuen Gesellschaftern auszugleichen. Hier bestehen somit erweiterte Haftungsrisiken, die im Einzelfall geprüft und gut abgewogen werden sollten.
Was ist eine Vorrats-GmbH?
Eine Vorrats-GmbH wird von vornherein mit der Intention gegründet, diese später weiter zu veräußern. Es wird daher nach der Gründung zunächst kein Geschäftsbetrieb aufgenommen, nach der Veräußerung wird dann die Satzung geändert, Firma und Geschäftszweck werden dem neuen Unternehmen angepasst. Rechtlich wird die Vorrats-GmbH wie die Mantel-GmbH behandelt, nach der Rechtsprechung also wie eine wirtschaftliche Neugründung.
Muss der Verkauf dem Handelsregister angezeigt werden?
Bezüglich jeder GmbH ist beim zuständigen Handelsregister eine so genannte Gesellschafterliste hinterlegt. Dieser ist zu entnehmen, welcher Gesellschafter an der GmbH welche Anteile in welche Höhe hält. Kommt es zu einer Veränderung im Gesellschafterbestand, zum Beispiel durch Verkauf der Anteile, dann ist eine aktualisierte Liste einzureichen. Darum kümmern sich in aller Regel die Notare, bei denen der Anteilsverkauf beurkundet wurde.
Wie verkaufe ich eine UG?
Die Unternehmergesellschaft mit beschränkter Haftung (UG) ist rechtlich eine GmbH. Der Verkauf der UG oder einzelner Geschäftsanteile richtet sich somit nach denselben Vorschriften, die vorstehenden Ausführungen gelten entsprechend.
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