Was hat der Notar für Aufgaben?

 

Die Bundesnotarordnung definiert in § 1 die Funktion des Notars. Danach sind Notare unabhängige, von den Ländern bestellte Träger eines öffentlichen Amtes, die für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und andere Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege zuständig sind. Der Notar hat somit eine Doppelrolle, er bekleidet zum einen ein öffentliches Amt und übt hoheitliche Funktionen aus, zum anderen ist er ein Dienstleister für die Parteien, die ihn beauftragen. Anders als ein Rechtsanwalt ist der Notar kein einseitiger Interessenvertreter, vielmehr muss er die Interessen der Parteien unparteiisch wahren. Zu den Amtspflichten des Notars gehören insbesondere dessen Unabhängigkeit und Unparteilichkeit.

Notare beraten und gestalten. Sie müssen den wahrend Willen der Parteien ermitteln und eine Gestaltung wählen, die den Interessen der Parteien am ehesten gerecht wird. Sie werden dabei vor allem vorsorgend tätig, da ihre Amtstätigkeiten späteren Streit und Rechtsunsicherheit gerade vermeiden sollen.

Zu den wesentlichen Aufgaben eines Notars gehören insbesondere die Beurkundung von Willenserklärungen, Beglaubigungen, Grundbuchangelegenheiten, das Registerrecht und Nachlasssachen.