Grunddienstbarkeit

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Eine Grunddienstbarkeit dient nach deutschem Recht dazu, dass ein bestimmtes Grundstück dem Eigentümer eines anderen Grundstücks auf bestimmte Weise dienstbar gemacht wird. Das klassische Beispiel hierfür die das Wegerecht, dass es dem Eigentümer eines Grundstücks gestattet, einen über ein fremdes Grundstück verlaufenden Weg zu nutzen. Wichtig sind in der Praxis aber auch sogenannte Leitungsrechte für Wasser, Gas, Strom etc. Schließlich kann Inhalt einer Grunddienstbarkeit auch sein, dass der Eigentümer des belasteten Grundstücks bestimmte Rechte nicht ausüben darf und zum Beispiel bestimmte Immissionen vom Nachbargrundstück dulden muss.