Die Hypothek ist ein dingliches Sicherungsmittel. Sie wird im Grundbuch eingetragen und belastet das Grundstück dahingehend, dass dem Berechtigten wegen einer Forderung eine bestimmte Geldsumme aus dem Grundstück zu zahlen ist. Das Bestehen der persönlichen Forderung ist unverzichtbare Voraussetzung für das Entstehen der Hypothek (Akzessorietät), hier unterscheidet sie sich von anderen Sicherungsmitteln, insbesondere der Grundschuld.
Das Gesetz kennt verschiedene Arten der Hypothek. Die sogenannte Verkehrshypothek kann als Briefgrundschuld und Buchgrundschuld entstehen. Bei der Briefgrundschuld erleichtert der Hypothekenbrief die Abtretung. Weniger relevant ist in der Praxis die Sicherungshypothek, die nur als Buchhypothek eingetragen werden kann.