Teilung und Verbindung von Grundstücken

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Von einer Grundstücksteilung spricht man, wenn von einem bereits im Grundbuch existierenden Grundstück eine bislang unselbständige Teilfläche abgespalten und als eigenes Grundstück mit entsprechendem Grundbuchblatt eingetragen wird. Der Sinn einer solchen Teilung liegt meistens darin, das neue Grundstücke separat veräußern zu können. Ist das ursprüngliche Grundstück mit dinglichen Rechten Dritter belastet, so setzen sich diese nach der Teilung auch an dem neu geschaffenen Grundstück fort.

Möglich ist es auch, einzelne Grundstücke zu verbinden. Das Gesetz unterscheidet hier zwei Fälle, nämlich die Vereinigung und die Bestandszuschreibung. Bei der Vereinigung gehen die Grundstücke eine gleichberechtigte Verbindung ein, bei der Bestandszuschreibung geht das zugeschriebene Grundstück im Hauptgrundstück auf. Letztere Variante spielt im Grundstücksverkehr die größere Rolle, da die rechtlichen Folgen bei bestehenden Belastungen weiniger kompliziert sind.