Immobilienkauf

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Der Immobilienkauf ist von ernormer wirtschaftlicher Bedeutung für die betroffenen Parteien und die Volkswirtschaft als Ganzes. Es erstaunt daher nicht, dass der Gesetzgeber in diesem Bereich strenge Formvorschriften für die Wirksamkeit entsprechender Verträge vorgibt. Immobilienkaufverträge unterscheiden sich dabei auch durchaus im Detail, je nach Ausgangslage muss der notarielle Vertrag auf die jeweiligen Besonderheiten des Rechtsgeschäfts zugeschnitten werden. Neben den klassischen Grundstückskaufverträgen zwischen Privatleuten gibt es Bauträgerverträge, Verbraucherverträge, Verträge über Wohnungseigentum, gewerbliche Grundstücksverträge und weitere Kostellationen. Wir haben dazu die folgenden weiteren Informationen zur Verfügung gestellt:

Grundstückskaufvertrag

Eigentumswohnung

Bauträgervertrag

Gewerbeimmobilien