Kaufverträge über Immobilien sind kompliziert, das liegt in der Natur der Sache. Gerade für juristische Laien sind viele Regelungen oft nicht transparent und verständlich. Wir haben daher ein FAQ zu den am häufigsten gestellten Fragen erarbeitet. Natürlich erklärt der Notar alles Erforderliche im Rahmen der Beurkundung. Sie haben hier aber schon einmal die Möglichkeit, sich vorab Klarheit über einzelne Frage zu verschaffen.
Immobilienkaufvertrag: wie ist der Ablauf?
Wie funktioniert das Direktzahlungsmodell?
Wozu dient die Auflassungsvormerkung?
Wozu dienen die Fälligkeitsvoraussetzungen?
Wann wird ein Anderkonto eingerichtet?
Wie wird der Kaufpreis ausgezahlt?
Welche Rechte Dritter muss ich übernehmen?
Wer kümmert sich um die Löschung von Rechten Dritter?
Was ist die Teilungserklärung?
Was passiert mit einem bestehenden Mietvertrag?
Wozu dienen Zwangsvollstreckungsunterwerfungen?
Wozu dient die Belastungsvollmacht?
Wie werden Sach- und Rechtsmängel geregelt?
Wozu dient der Energieausweis?
Was sind Güterstandserklärungen?
Was geschieht mit bestehenden Versicherungen?
Wann hat die Gemeinde ein Vorkaufsrecht?
Was ist das Baulastenverzeichnis?
Wer muss Erschließungsbeiträge zahlen?